Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in - Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung

1. Zulassungsvoraussetzungen

§ 3 Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren,
2. einen der folgenden Abschlüsse:
a) einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau,
b) einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin oder
c) einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und eine darauf folgende, mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c und Nummer 3 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 2 Absatz 3 genannten Aufgaben haben und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein.
(2) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der beruflichen Handlungsfähigkeit vergleichbar sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

2. Anmeldung zur Fortbildungsprüfung

Hier gelangen Sie zur Forbildungsprüfung.

3. Anmeldung zur Wiederholungsprüfung

Hier gelangen Sie zur Wiederholungsprüfung.

4. Muster für einen Tätigkeitsnachweis

Gerne stellen wir Ihnen ein Muster (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 179 KB) für einen Tätigkeitsnachweis zur Verfügung

5. Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht zu einer Prüfung erscheinen bzw. von der Prüfung zurücktreten, haben Sie die Erkrankung glaubhaft zu machen und dieses Formular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 276 KB)vom Arzt ausfüllen zu lassen.

6. Prüfungstermine

Die Prüfungstermine für die schriftliche Prüfung zum/zur Geprüften Bilanzbuchhalter/-in finden Sie hier.
Der Anmeldeschluss ist jeweils 3 Monate vor dem Prüfungstermin.

7. Hilfsmittelliste und Strukturierung

Hier für Sie die aktuelle Hilfsmittelliste und Strukturierung.

8. Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die Prüfung zum/zur Geprüften Bilanzbuchhalter/-in ist die Verordnung nach dem Berufsbildungsgesetz.

9. Gebühren

Die Gebühren für die Prüfung finden Sie in unserem Gebührentarif unter dem Punkt 2.3.1