IT-Fachwirt/-in

1. Zulassungsvoraussetzungen

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen:
(1) Zur Prüfung in den Prüfungsteilen „Betriebs-wirtschaftliche Qualifikationen“ oder „IT Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten, mindestens dreijährigen IT Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige IT Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem gewerblich-technischen oder kaufmännischen anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens zweijährige IT Berufspraxis oder
3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis im IT-Bereich nachweist.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. den erfolgreichen Abschluss der Prüfungsteile „Betriebswirtschaftliche Qualifikationen“ und „IT Qualifikationen“, der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
2. in den in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr und im Falle des Absatz 1 Nr. 3 mindestens zwei weitere Jahre Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften IT Fachwirtes/einer Geprüften IT Fachwirtin gemäß § 1 Abs. 3 haben.
(4) Abweichend von Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung  rechtfertigen.

2. Anmeldung zur Fortbildungsprüfung

Hier gelangen Sie zur Forbildungsprüfung.

3. Anmeldung zur Wiederholungsprüfung

Hier gelangen Sie zur Wiederholungsprüfung.

4. Muster für einen Tätigkeitsnachweis

Gerne stellen wir Ihnen ein Muster (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 179 KB) für einen Tätigkeitsnachweis zur Verfügung

5. Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht zu einer Prüfung erscheinen bzw. von der Prüfung zurücktreten, haben Sie die Erkrankung glaubhaft zu machen und dieses Formular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 276 KB)vom Arzt ausfüllen zu lassen.

6. Prüfungstermine

Die Prüfungstermine für die schriftliche Prüfung zum/zur IT-Fachwirt/-in finden Sie hier für Teil 1 und Teil 2 (bitte bei IHK informieren).
Der Anmeldeschluss ist jeweils 3 Monate vor dem Prüfungstermin.

7. Hilfsmittelliste und Strukturierung

Hier für Sie die aktuelle Hilfsmittelliste für Teil 1 und Teil 2 + 3 (bitte bei IHK informieren), sowie die Strukturierung für Teil 1.

8. Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die Prüfung zum/zur IT-Fachwirt/-in ist die Verordnung der Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg durch den Beschluss des Berufsbildungsausschusses.

9. Gebühren

Die Gebühren für die Prüfung finden Sie in unserem Gebührentarif unter dem Punkt 2.3.1