Prüfungsunfähigkeit

Wenn Sie an einer Zwischen- oder Abschlussprüfung nicht teilnehmen können, weil Sie krank oder verhindert sind, müssen Sie dies der IHK umgehend mitteilen. Es handelt sich dabei um einen Rücktritt von der Prüfung. Deshalb ist es wichtig, entsprechend zu reagieren, damit keine weiteren Nachteile eintreten.

Wenn Sie vor Beginn der Prüfung erkranken oder aus einem anderen Grund nicht an der Prüfung teilnehmen können (Nichtteilnahme aus wichtigem Grund), teilen Sie dies der IHK schriftlich mit.

Erkranken Sie am Morgen des Prüfungstages, genügt es, wenn Sie zunächst sofort anrufen. In diesem Fall müssen Sie die Rücktrittserklärung (z. B. mit einem ärztlichen Attest) unverzüglich schriftlich nachreichen.
Der Grund des Rücktritts ist mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attests erforderlich.
So funktioniert die Abmeldung:
  • Wenn Sie krank sind, brauchen Sie ein ärztliches Attest
  • Wenn Sie verhindert sind, geben Sie bitte detaillierte Gründe dafür an (bei Unfall z. B. die Kopie des Polizeiprotokolls einreichen)
Ob ein Rücktritt von der Prüfung gerechtfertigt ist, entscheidet der Prüfungsausschuss.
Bei einer Erkrankung muss durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden, dass der Prüfling aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, die seine Leistungsfähigkeit vermindert, prüfungsunfähig ist.
Wichtig: Bitte geben Sie immer direkt der Prüfungsabteilung der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg Bescheid. Die Kontaktdaten und ggf. die Ansprechpartner finden Sie in Ihrem Einladungsschreiben zur Prüfung.
Müssen Sie eine bereits begonnene Prüfung abbrechen und können nicht weiter teilnehmen, können bis dahin erbrachte abgeschlossene Prüfungsleistungen anerkannt und die Prüfung zum nächsten Prüfungstermin – in der Regel ein halbes Jahr später – fortgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Sie einen wichtigen Grund für den Rücktritt nachweisen, beispielsweise bei Krankheit durch ein ärztliches Attest.
Erscheinen Sie zur Prüfung einfach nicht oder brechen Sie die Prüfung vor dem offiziellen Ende ab, ohne dass Sie einen wichtigen Grund geltend gemacht und nachgewiesen haben, wird die Prüfung mit 0 Punkten gewertet.