IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg

Versicherungen

Einleitung

„Wie viele Versicherungen braucht der Mensch?“ Und wie viele Versicherungen braucht ein Unternehmen?
Diese Frage wird zwar oft gestellt, geht aber am Kern des Problems vorbei. Nicht die Zahl der Policen ist entscheidend, sondern ein am Bedarf orientierter Versicherungsschutz. Deshalb heißt eine Grundregel: Nicht so viele Policen wie möglich, sondern so viele Versicherungen wie nötig. Unterversicherung sollte dabei ebenso vermieden werden wie Über- oder Doppelversicherung.
Mit Hilfe der folgenden Checkliste können Sie sich einen Überblick darüber verschaffen, welche Risiken Sie in Ihrem Unternehmen versichern sollten und welche nicht. Fragen Sie sich bei jeder Gefahrenart, wie hoch das Risiko im schlimmsten Fall ist. Ob Sie es selbst tragen können oder ob Sie es in jedem Fall versichern sollten. So können Sie sich auf das Gespräch mit Ihrer/m Versicherungsfachfrau/-fachmann vorbereiten. Dabei gehen Sie am besten so vor: Jedes der erwähnten Risiken stufen sie durch Ankreuzen danach ein, ob es für Ihren Betrieb als „groß“, „mittel“ oder „klein“ anzusehen ist.
Besteht für eine oder mehrere große Gefahren kein Versicherungsschutz, sollten Sie sich unbedingt mit einer/m Versicherungsfachfrau/-fachmann in Verbindung setzen. Aber auch wegen der mittleren und kleineren Risiken sollten Sie sie/ihn bei Gelegenheit ansprechen, denn oft lassen sich diese prämiengünstig in bestehende Verträge einbeziehen. Allerdings braucht nicht jegliches Risiko abgesichert zu sein. Es gibt Versicherungen, die Sie unbedingt abschließen sollten, andere können Sie nachholen, wenn das Geschäft läuft. Andere wiederum sind verzichtbar, weil die Risiken in Ihrem Unternehmen nicht vorkommen oder sehr selten eintreten.

Betriebliche Versicherungen

Ein Selbständiger muss zwangsläufig viele Risiken in Kauf nehmen, denn gerade beim Unternehmer liegen Risiken und Erfolg oft eng beieinander. Dabei bedrohen nicht nur abschätzbare unternehmerische Risiken, sondern auch unvorhersehbare Gefahren das Unternehmen. Manches Unternehmen, sowohl bei Neugründung als auch in der Konsolidierungsphase, ist schon an hohen Haftpflichtansprüchen Dritter, Ausfall wichtiger Maschinen, schadensbedingtem Produktionsstillstand, Brand oder anderen Schadensfällen gescheitert.

Die wichtigsten Sachversicherungen Haftpflichtversicherungen

Feuersicherung Bei Brand und Blitzschlag, aber auch bei einer Explosion oder wenn ein Flugzeug auf Ihren Be-trieb stürzt, bietet die Feuerver¬sicherung finanzi-ellen Schutz. Sie zahlt nicht nur für den Schaden, sondern auch für die Lösch- und Aufräumarbei-ten. Außerdem für alle Maßnahmen, die der Schadensminderung dienen.
Einbruchdiebstahl
und Beraubung
Die Einbruchdiebstahlversicherung zahlt für das, was Einbrecher innerhalb eines Gebäudes oder Grundstücks entwenden. Zerstören die „ungebe-tenen Gäste“ auch noch die Geschäftseinrichtung oder Teile des Gebäudes, werden zudem die Kos-ten für die Reparatur übernommen.
Der Versicherungsumfang ist um Raub auf Trans-portwegen und Vandalismus nach einem Ein-bruch erweiterbar.
Leitungswasser-
versicherung
Die wenigsten können sich das Ausmaß von Was-serschäden vorstellen. Ein Rohrbruch kann nicht nur das Warenlager eines Einzelhändlers ver-nichten, sondern auch die Einrichtung einer Werbeagentur zerstören. Die Leitungswasserver-sicherung kommt für alle diese Schäden auf, auch dann, wenn Frost die Ursache des Rohr-bruchs ist. Neben den Schäden an Gebäude und Einrichtung deckt sie auch die Kosten für die Nebenarbeiten, die notwendig sind, um den Schaden an der Rohrleitung zu beheben.
Versichert sind auch Schäden, die durch den Aus-tritt von Leitungswasser aus einer defekten Sprinkleranlage auftreten. Schäden, die aus dem Rückstau aus Hoch- oder Grundwasser entstehen, sind jedoch nicht abgedeckt.
Sturmversicherung/ Elementarschaden-
versicherung
Wird durch einen Sturm das Dach abgedeckt oder die Fassade des Hauses durch einen umgestürz-ten Baum beschädigt (und u.U. Waren dadurch vernichtet), so kommt die Sturmversicherung für die Schäden auf. Sie übernimmt die Kosten für Sofortmaßnahmen, z.B. die provisorische Siche-rung des beschädigten Daches.
Der Versicherungsumfang kann um Hagelschaden erweitert werden.
Elementarschäden können sein: Erdbeben, Über-schwemmung, Erdrutsch und Schneedruck, die sich in einer Elementarschaden-Versicherung absichern lassen.
Glasversicherung/ Reklame
 und Werbeflächen
Was auch immer an Verglasung in den Ge-schäftsräumen zu Bruch geht: die Glasversiche-rung zahlt es. Dabei beschränkt sich die Kosten-übernahme nicht allein auf die Verglasung. Wenn z.B. eine großflächige Schaufensterscheibe nicht sofort geliefert werden kann, finanziert die Versicherung auch eine Zwischenlösung. Außer-dem die Sonderkosten für Gerüste, Kräne und die Ausbesserungskosten an Mauerwerk, die Kosten der Beschriftung sowie den Anstrich. Auch auf Reklame- und Werbeflächen kann der Versiche-rungsschutz ausgedehnt werden.
Während eine Versicherung bei Einfachvergla-sung nicht unbedingt nötig ist, erscheint diese für teures Spezialglas sowie großflächige Schau-fenster sinnvoll.
Betriebsunterbrechungs-versicherung/ Ertragsausfallversicherung
Haben Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser oder Sturm den Betrieb lahmgelegt, so laufen Löhne und Gehälter, Pacht sowie Zinsen weiter. Hilfe kommt von der Betriebsunterbrechungsver-sicherung. Sie übernimmt bei einem Sachschaden die weiter zu zahlenden Löhne, Gehälter, Sozial-abgaben, Mieten und den entgangenen Gewinn, wenn der Betriebsablauf aufgrund des Schadens unterbrochen wird.

Haftpflichtversicherungen

Betriebs -/Berufs Haftpflichtversicherung
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Haftpflichtversicherung nur für einige Berufsgruppen, z.B. Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Nota-re etc., für diese Berufsgruppen ist zusätzlich eine „Vermö-gensschadenhaftpflichtversicherung“ erforderlich. Auch wenn die Betriebs -/Berufshaftpflichtversicherung für die übrigen Berufs-gruppen freiwillig ist, gehört sie doch zu den Versicherungen, auf die kein Gewerbetreibender verzichten kann. Sie deckt Personen- und Sachschäden sowie auf ihnen beruhende Vermögens -schäden, die vom Inhaber oder den Betriebsangehörigen bei ihrer betrieblichen Tätigkeit verursacht werden, ab.
Auf ausreichende Deckungssummen sollte beim Abschluss ge-achtet werden.
Umwelthaftpflicht Unverzichtbarer Bestandteil einer Betriebshaftpflichtversicherung ist die Umwelthaftpflichtversicherung. Sie schützt vor Schaden-ersatzansprüchen, wenn durch den Betrieb Boden, Luft oder Was-ser verunreinigt werden. Beispiele sind: durch auslaufendes Öl wird eine nahe gelegene Fischzucht vernichtet. Oder bei Bewoh-nern einer Wohnsiedlung treten durch austretende Gase Verät-zungen auf.
Produkthaftpflicht-
versicherung
Immer größere Bedeutung gewinnt die Produkthaftpflicht, die ebenfalls mit der Betriebshaftpflichtversicherung kombiniert werden kann. Seit dem 1. Januar 1990 haftet der Hersteller, Zulieferer oder Händler für den Schaden, der durch fehlerhafte Produkte oder unzureichende Instruktion über die richtige Anwendung verursacht wird, auch dann, wenn ihn kein Verschulden trifft. Stürzt beispielsweise ein Jugendlicher mit einem technisch einwand-freien Skateboard auf dem Bürgersteig und verletzt sich am Bein, kann die Haftung greifen. Vielleicht schon deshalb, weil in der Gebrauchsanleitung der Hinweis vergessen wurde, dass Skateboard fahren gefährlich ist
Kfz-Versicherung Über die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung hinaus werden auch eine Fahrzeug-Teilkasko oder Vollkaskoversicherung, eine Kfz-Unfallversicherung, eine Autoinhalt¬versicherung und eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung angeboten.
Vermögensscha-denhaftpflicht-
versicherung
Für bestimmte Berufsgruppen erforderlich, siehe oben.

Branchenspezifische Versicherungen

Insbesondere in der Konsolidierungsphase, wenn die ersten Hürden überwunden sind und Ihre Firma aus den roten Zahlen heraus ist, können Provisorien durch Dauerlösungen ersetzt werden. Gebrauchte Maschinen oder die veraltete EDV-Anlage werden durch neue ausgetauscht – der richtige Zeitpunkt, die vorhandenen Versiche-rungspolicen zu überprüfen.
Maschinenversicherung Die Versicherung übernimmt das finanzielle Risiko für Schäden an Maschinen oder maschinellen Anlagen, die plötzlich und unerwartet eintreten. Insbeson-dere Schäden, die durch Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit, Kon-struktions-, Material- oder Ausführungsfehler, Kurzschluss oder Überspannung entstanden sind.
Elektronikversicherung Eine Auszubildende verschüttet eine Kanne mit Kaffee über dem neuen Farb-Laserdrucker. Der gibt seinen Geist auf – eine aufwändige Reparatur ist not-wendig. Durch den Abschluss einer Elektronikversicherung wird der entstan-dene Schaden von der Versicherung übernommen.
Daten- und
Softwareversicherung
Nicht durch die Elektronikversicherung abgesichert sind Verlust oder Beschä-digung von Datenträgern oder Software-Schäden durch Viren. Dafür gibt es spezielle Versicherungen. Ohne die installierten Programme und gespeicher-ten Informa¬tionen ist eine EDV-Anlage für ein Unternehmen nutzlos. Gehen diese Daten verloren – gleichgültig, ob durch Diebstahl, Sabotage oder durch einen Bedienungsfehler – bedeutet dies meist eine Beeinträchtigung des Ar-beitsablaufs im Unternehmen. Die Versicherung zahlt nicht nur für den Ersatz der Programme, sondern auch für die Wiedereingabe der Daten. Eine Ertrags-ausfallversicherung für diesen Bereich (vgl. Betriebsunterbrechungsversiche-rung) wird ebenfalls von den Versicherern angeboten.
Transportversicherung/ Werksverkehr-police Übernimmt den Schaden, der bei Verlust oder Beschädigung der versicherten Güter während der Transportdauer und der transportbedingten Lagerung entsteht. Insbesondere für alle ex- und importierenden Unternehmen ist dieser Versicherungszweig von großer Wichtigkeit. Für Transporte von eigenen Gütern, Waren und Werkzeugen ist die Werksverkehrpolice empfehlenswert.
Betriebsschlie-ßungsversicherung Betriebe können wegen Seuchengefahr durch die Behörden geschlossen werden. Betriebe, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder verkaufen, müssen mit dem Risiko einer möglichen Betriebsschließung leben. Vor den wirtschaftlichen Folgen einer Betriebsschließung schützt Sie die Betriebs-schließungsversicherung.

Persönliche Versicherungen

Die Frage nach dem richtigen Versicherungsschutz stellt sich aber nicht nur bei der Abschirmung der betriebli-chen Risiken. Bei aller Sorge um den Betrieb sollte der Unternehmer sich und seine Familie nicht vergessen. Was wäre, wenn er durch Krankheit oder Unfall berufsunfähig wird? Nicht nur die Familie, sondern der ganze Betrieb mit seinen Mitarbeitern könnte gefährdet sein. Zur betrieblichen Sicherheit gehört deshalb auch die persönliche Vorsorge. Dies gilt im Aufbaustadium ganz besonders.
Auch für den persönlichen Versicherungsschutz gehen Sie am besten so vor: Jede der erwähnten Versiche-rungsparten stufen Sie durch Ankreuzen danach ein, ob diese für Ihren persönlichen Versicherungsschutz als „weniger wichtig“, „wichtig“ oder „sehr wichtig“ einzuordnen ist.
Private Unfallversicherung Wie der Name schon sagt, wird ausschließlich nach Unfällen gezahlt, nicht aber bei Berufsunfähigkeit infolge von Krankheit. Anders als die gesetzli-che, gilt die private Unfallversicherung rund um die Uhr, also im Beruf und in der Freizeit.
Krankenversicherung
Die Krankenversicherung soll es dem Versicherten und seinen Familien-angehörigen ermöglichen, bei Krankheit und Unfallausreichende Hilfe durch Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser zu erhalten. Zudem soll die Inanspruchnahme von Arzneien, Heil- und Hilfsmitteln gewährleistet wer-den. Der Selbständige kann selbst entscheiden, ob und wo er eintreten möchte. Wird nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in die Selbstän-digkeit gewechselt, hat der Versicherte beim Abschluss einer Krankenver-sicherung zwei Möglichkeiten:
  1. Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied.
  2. Abschluss einer privaten Krankenversicherung.
Beachte: Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist wäh-rend der Selbständigkeit nicht mehr möglich
Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung bietet eine Grundversorgung: sie kommt für die materiellen Folgen der Pflegebedürftigkeit auf: im Alter, nach schwerer Krankheit oder nach einem Unfall. Grundsätzlich besteht für alle Selbstän-digen eine Versicherungspflicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit, zwi-schen einer privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung zu wählen.
Rentenversicherung Neben der privaten Altersversorgung durch den Abschluss von Lebensversicherungen bietet die gesetzliche Rentenversicherung dem Gewerbetreibenden zwei weitere Möglichkeiten an: 1. Freiwilliger Beitritt zur gesetzlichen Rentenversicherung. Eine bereits bestehende Mitgliedschaft wird durch Zahlung frei¬williger Beiträge fortgesetzt. Die Anzahl und Höhe der Beiträge kann vom Versicherten selbst bestimmt werden – die kleinste zu zahlende Einheit ist der Mindestbeitrag je Monat. 2. Versicherungspflicht auf Antrag. Alternativ zur privaten Vor¬sorge und zum freiwilligen Beitritt besteht für den Selbstän¬digen auch die Möglichkeit, auf Antrag versicherungspflichtig zu werden. Anders als bei der freiwilligen Versicherung muss der Selbständige bei der Versicherungspflicht auf Antrag Beiträge in einer bestimmten vorgeschriebenen Höhe bezahlen.
Weitere Auskünfte erteilen die Beratungsstellen der Landesversicherungsanstalt (LVA) und die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA).
Private Haftpflichtversicherung Die Privat-Haftpflichtversicherung erledigt die Schadenersatzansprüche, die an Sie oder Ihre Familie herangetragen werden (sie zahlt z.B. wenn der Versicherte als Fußgänger oder Radfahrer einen Unfall verursacht). Ausge-schlossen sind Schäden, die der Versicherte selbst erleidet, anderen vor-sätzlich zufügt oder die er mit dem Auto oder Moped verursacht.