IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg

Neues Gesetz für elektronische Registrierkassen

Unternehmen mit elektronischen Registrierkassen/Kassensystemen sind ab dem 1. Januar 2020 verpflichtet, die Kassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (tSE) auszurüsten. Das Problem: Lösungen sind derzeit noch nicht am Markt.
Das sogenannte Kassengesetz soll zu Beginn nächsten Jahres in Kraft treten. Da zurzeit jedoch noch keine zertifizierten Sicherheitslösungen am Markt erhältlich sind und voraussichtlich erst im Oktober 2019 die ersten – vorläufig zertifizierten – tSEs verfügbar sein werden, ist absehbar, dass eine flächendeckende Ausstattung aller geschätzt 2,1 Millionen Kassen in Deutschland bis zu diesem Stichtag 1. Januar 2020 nicht möglich ist.
Der DIHK hatte daher gemeinsam mit den Spitzenverbänden der Wirtschaft mehrfach gegenüber Politik, dem BMF und den Finanzverwaltungen der Länder eine rasche und sachgerechte Lösung für die betroffenen Unternehmen angemahnt. Auf die jüngste Intervention des DIHK hin hat das BMF nunmehr signalisiert, dass mit Blick auf den Anwendungszeitpunkt 1. Januar 2020 eine Nichtaufgriffsregelung bis zum 30. September 2019 angestrebt werde. Ein entsprechendes BMF-Schreiben sei in Vorbereitung und könne nach Abstimmung mit den Ländern Ende September/Anfang Oktober 2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.
Mit einer derartigen Nichtbeanstandungsregelung kann dem Umstand Rechnung getragen werden, dass eine flächendeckende Ausstattung der Kassen nicht mehr fristgerecht möglich ist. Unternehmen bekämen nunmehr ausreichend Zeit, die für ihre Kassensysteme passenden Sicherheitseinrichtungen auszuwählen und zu implementieren.
Die IHK rät, die Maßnahmen trotzdem nicht auf die lange Bank zu schieben. Vielmehr sollten die Betriebe rasch auf ihre Kassenhersteller zugehen, um gemeinsam passgenaue Sicherheitslösungen zu finden. Hierzu empfiehlt es sich, einen Zeitplan für die Umstellung zu erstellen und die vorgenommenen Maßnahmen zu dokumentieren.
Was nun im Einzelnen zu beachten ist, beschreibt unser Merkblatt für steuerliche Anforderungen an Registrierkassen.