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Mitarbeiterehrung durch das Land Baden-Württemberg


Ehrung durch das Land Baden-Württemberg bei 40-, 50- und 60-jährigem Arbeitsjubiläum

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes (Betr.VG) i. d. F. vom 23.12.1988 (BGBI. 1989, S. 1.902)) können als Dank und Anerkennung für eine 40-, 50- und 60-jährige
Tätigkeit bei dem selben Arbeitgeber zusätzlich zur Urkunde der IHK auch mit einer Ehrenurkunde des Landes Baden-Württemberg geehrt werden.

Die Abwicklung dieses Verfahrens erfolgt jedoch nicht durch die IHK, sondern durch das für das Unternehmen zuständige Bürgermeisteramt. Der Antrag ist rechtzeitig vor dem Jubiläum einzureichen. Fristen (normalerweise 6 Wochen vor dem Jubiläum) erfragen Sie bitte auch direkt bei Ihrem Bürgermeisteramt.

Bitte lassen Sie sich von Ihrem Bürgermeisteramt den erforderlichen Antrag geben. Oder laden Sie ihn direkt hier runter.