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Diana Gramlich
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Ehrenurkunden für Arbeitnehmerjubiläen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der gewerblichen Wirtschaft können geehrt werden durch Ausstellung einer Ehrenurkunde der IHK bei einer Betriebszugehörigkeit von 10, 15, 20, 25, 30, 35, 40, 45, 50 Jahren und bei Eintritt in den Ruhestand.


