
25.05.2011: Strengere Gründungsförderung gut für das Gründerklima
Für sinnvoll hält die IHK-Organisation die heute vom Kabinett beschlossene Reform des Gründungszuschusses für Arbeitslose. „Die strengeren Förderauflagen werden dem Gründerklima in Deutschland gut tun. Nicht nur Steuer- und Beitragszahler profitieren, sondern letztlich auch die Existenzgründer selbst“, sind die IHKs überzeugt.
„Arbeitslose Existenzgründer müssen ihre Gründung künftig frühzeitiger und gründlicher vorbereiten, wenn sie Fördergeld vom Staat erhalten wollen. Das erschwert zwar den Zugang, schützt aber vor Schnellschüssen“, erläutern die IHKs. „Die Arbeitsagenturen können besser und individueller abwägen: Ist die Selbstständigkeit für den Arbeitslosen wirklich der geeignete Weg? Ist eine Beschäftigung als Arbeitnehmer im Einzelfall nicht der bessere Wiedereinstieg ins Erwerbsleben? So können öffentliche Gelder zielgerichteter in Erfolg versprechende Gründungsprojekte gelenkt werden. Und arbeitslosen Gründungsinteressenten bleibt so manche Enttäuschung erspart.“
Denn die IHKs registrieren, wie eine Zwischenauswertung des neuen Existenzgründerreports zeigt, dass immer mehr Arbeitslose sich unzureichend auf die unternehmerische Selbstständigkeit vorbereiten: „Mittlerweile verfügen über 40 Prozent der arbeitslosen Gründer über keine klare Geschäftsidee. Das ist eine denkbar schlechte Vorraussetzung, um mit Kunden, Banken und Geschäftspartnern zu verhandeln“, betont die IHK-Organisation. Rund 300.000 Existenzgründer werden jährlich von den IHKs beraten. „Wir brauchen nicht nur mehr, wir brauchen auch besser vorbereitete Existenzgründungen. Hierzu kann der reformierte Gründungszuschuss einen wichtigen Beitrag leisten.“
Kernelemente der Reform sind vor allem: Ab Herbst 2011 soll der Gründungszuschuss in eine Ermessensleistung umgewandelt werden - bislang haben Arbeitslose hierauf einen Rechtsanspruch. Zudem müssen Existenzgründer bei Antragstellung künftig noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen vorweisen, bislang sind es nur 90 Tage. Dritte Neuerung: Die Phase der Maximalförderung, in welcher der Gründer einen monatlichen Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes zuzüglich einer Pauschale von 300 Euro erhält, wird von neun auf sechs Monate verkürzt - die zweite Phase, in der der Gründer nur noch die 300 Euro bezieht, dagegen von sechs auf neun Monate verlängert.


